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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Bad Tölz · Geretsried

Bad Tölz · Geretsried · Wolfratshausen · Miesbach · Tegernsee

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bad Tölz, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bad Tölz?

Bei Schnee oder Glatteis werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Bad Tölz

Bei Schnee oder Glatteis werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Gehweg auf ganzer Grundstückslänge in der für Fußgänger erforderlichen Breite räumen und streuen. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt der Straßenrand als Gehweg, in der Regel etwa 1 m, bei Straßen mit beschränktem Fahrverkehr wie Fußgängerbereichen etwa 2 m breit.

Nur Streumittel mit nachhaltig abstumpfender Wirkung verwenden. Salz und Salz-Sand-Gemische nur bei hartnäckiger Vereisung und an Gefahrenstellen wie Treppen, im notwendigen Maß.

Die Pflicht gilt auch, wenn Grundstück und Gehweg durch Bestandteile oder Zubehör der Straße getrennt sind.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung (ReiSiVO 2021) vom 24.03.2021

Geretsried

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein ca. 1 Meter breiter Streifen am Straßenrand. Ein Durchgang zum Wechsel der Straßenseite ist zu schaffen.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen, nicht mit ätzenden Mitteln. Bei Glatteis bzw. besonderer Glättegefahr ist Tausalz erlaubt.

Die Pflicht gilt für alle Straßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 04.10.2022

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