Bad Tölz
Bei Schnee oder Glatteis werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Gehweg auf ganzer Grundstückslänge in der für Fußgänger erforderlichen Breite räumen und streuen. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt der Straßenrand als Gehweg, in der Regel etwa 1 m, bei Straßen mit beschränktem Fahrverkehr wie Fußgängerbereichen etwa 2 m breit.
Nur Streumittel mit nachhaltig abstumpfender Wirkung verwenden. Salz und Salz-Sand-Gemische nur bei hartnäckiger Vereisung und an Gefahrenstellen wie Treppen, im notwendigen Maß.
Die Pflicht gilt auch, wenn Grundstück und Gehweg durch Bestandteile oder Zubehör der Straße getrennt sind.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung (ReiSiVO 2021) vom 24.03.2021
