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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Bad Kissingen · Bad Neustadt a.d.Saale

Bad Kissingen · Bad Neustadt a.d.Saale · Haßfurt · Hammelburg · Münnerstadt

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bad Kissingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bad Kissingen?

Werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 9 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Bad Kissingen

Werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 9 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1 Meter breiter Streifen am Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 24.11.2016

Bad Neustadt a.d.Saale

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ein 0,80 m breiter Randstreifen. In Fußgängerzonen bis zur Mitte der Gehbahn, höchstens 3 m tief.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glätte an Treppen oder starken Steigungen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung vom 23.12.2008

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