Augsburg
Werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück in einer für Fußgänger ausreichenden Breite, gemeinsame Geh- und Radwege ausgenommen. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand; das gilt nicht, wenn die Straße einseitig einen Gehweg hat.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Streusalz oder ätzenden Mitteln; ein Splitt- oder Sand-Salz-Gemisch mit höchstens 10 % Salz ist erlaubt. Streusalz nur bei besonderer Glättegefahr, z. B. an Treppen oder starken Steigungen, und nur im unumgänglichen Mindestmaß.
Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 16.11.2023
