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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Ansbach · Weißenburg i.Bay.

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Ansbach, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Ansbach?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Ansbach

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1,00 m breiter Streifen am Straßenrand, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze.

Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen. Salz und andere ätzende Stoffe sind grundsätzlich verboten, außer bei extremer Glätte wie Blitzeis oder Eisregen.

Verstöße, auch unerlaubtes Streuen mit Salz oder ätzenden Stoffen, können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungsverordnung (StrVO) vom 12.11.2025

Weißenburg i. Bay.

Werktags ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg ist das ein 1 m breiter Streifen am Straßenrand, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt an allen öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 02.03.2021

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