Waiblingen
Werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.
Gehfläche in der Regel mindestens 1 m breit räumen.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel wie Salz sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen, an Treppen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder bei maschineller Reinigung mit Solesprühtechnik, jeweils höchstens 20 g/m².
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen (Streupflicht-Satzung) vom 21.07.2011
