Villingen-Schwenningen
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 15.11.1989, geändert am 04.12.2002
