Ulm
Montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 20:30 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe streuen. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise an Gefällstrecken und Treppen erlaubt, wenn die Glatteisgefahr sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beseitigen ist.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 15. Oktober 2025
Ehingen (Donau)
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1,5 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt streuen. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten, ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte erlaubt, der Einsatz so gering wie möglich.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 08.12.1989