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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Tübingen · Rottenburg am Neckar

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Tübingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Tübingen?

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Tübingen

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück 1,50 m breit.

Grundsätzlich Splitt oder Sand streuen. Auftausalz nur ausnahmsweise, wenn die Glätte sonst nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden kann.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Februar 2019

Rottenburg am Neckar

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.

Sand, Splitt oder andere abstumpfende Stoffe streuen. Auftausalze und umweltschädliche Stoffe sind verboten, ausnahmsweise zulässig im unbedingt notwendigen Maß, wenn Glätte anders nicht zumutbar zu beseitigen ist.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 19.12.1989, zuletzt geändert am 24.07.2001

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