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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Schwäbisch Hall · Crailsheim

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Schwäbisch Hall, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Schwäbisch Hall?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Schwäbisch Hall

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1,20 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen gilt ein 1,20 m breiter Randstreifen.

Auftausalze und andere umweltschädliche Mittel so sparsam wie möglich einsetzen.

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen den Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 20.11.1989, zuletzt geändert am 29.11.2006

Crailsheim

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens einen Meter breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten gilt ein Streifen von einem Meter am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten.

In Straßen ohne Gehweg sind in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern zuständig, jeweils auf ihrer Straßenseite.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 16.12.2025

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