Schwäbisch Gmünd
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.
Gehweg mindestens auf 3/4 der Breite räumen und streuen, mehr als 1,5 m sind nicht nötig. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten 1 m am Fahrbahnrand, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen 1,5 m am Rand; je Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m.
Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz und salzhaltige Mittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen, auf Treppen und auf Gehwegen mit starkem Gefälle, höchstens 10 g pro m²; bei Baumbestand gilt diese Ausnahme nicht.
Verstöße können mit einer Geldbuße von 2,50 bis 500 € geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 28.09.1989
Backnang
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten sowie in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gilt ein 1 m breiter Randstreifen.
Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz und salzhaltige Mittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisglätte sowie auf Treppen, Rampen, Gefäll- oder Steigungsstrecken, dann nur im unumgänglichen Maß; nicht, wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmutzwasser gefährdet werden könnten.
Verstöße können mit einer Geldbuße von 2,50 bis 500 € geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 14.09.1989