Pforzheim
Werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.
Gehflächen so breit räumen, dass Fußgänger sicher gehen können, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1,20 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.
Mit Sand, Splitt oder anderen umweltverträglichen Stoffen streuen. Salz grundsätzlich verboten, Ausnahme nur an Gefällstrecken und Treppen bei sonst unverhältnismäßigem Aufwand, nie bei gefährdeten Bäumen oder Sträuchern am Gehweg.
Treppenanlagen und Staffelwege auf jeder Seite mindestens 1,20 m breit räumen und streuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 12.09.1989, zuletzt geändert am 14.11.2006
