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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Pforzheim · Mühlacker

Pforzheim · Mühlacker · Knittlingen · Neuenbürg · Maulbronn

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Pforzheim, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Pforzheim?

Werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Pforzheim

Werktags bis 6:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.

Gehflächen so breit räumen, dass Fußgänger sicher gehen können, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens einem Meter. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1,20 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder anderen umweltverträglichen Stoffen streuen. Salz grundsätzlich verboten, Ausnahme nur an Gefällstrecken und Treppen bei sonst unverhältnismäßigem Aufwand, nie bei gefährdeten Bäumen oder Sträuchern am Gehweg.

Treppenanlagen und Staffelwege auf jeder Seite mindestens 1,20 m breit räumen und streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 12.09.1989, zuletzt geändert am 14.11.2006

Mühlacker

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten gilt die Pflicht für einen 2 m breiten Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisbildung so sparsam wie möglich erlaubt.

Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 € geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 13.06.1989, zuletzt geändert am 01.10.2002

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