Offenburg
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 22 Uhr.
Gehwege in voller Breite räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 m. Ohne Gehweg: Streifen am Fahrbahnrand von mindestens 1,50 m.
Mit Sand oder Splitt streuen. Streusalz grundsätzlich verboten, ausnahmsweise erlaubt, wenn Räumen nicht reicht und die Fläche nicht in Baumquartiere entwässert.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung, vom Gemeinderat beschlossen am 24.10.2011
