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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Mosbach · Wertheim

Mosbach · Wertheim · Bad Mergentheim · Buchen · Lauda-Königshofen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Mosbach, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Mosbach?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Mosbach

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.

Grundsätzlich mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel nur auf Treppen und Steilstrecken.

In Straßen ohne Gehweg sind in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern zuständig.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 08.11.1989, zuletzt geändert am 08.12.2021

Wertheim

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 0,80 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 0,80 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 0,80 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten, außer sparsam bei Eisregen oder Eisglätte, auf steilen Gehwegen, Treppen und Rampen oder gegen festgetretene Eis- und Schneereste.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 12.06.1989, zuletzt geändert am 15.11.2004

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