Mannheim
Werktags bis 7 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut; tritt tagsüber bis 20 Uhr Glätte auf, wird unverzüglich und bei Bedarf wiederholt geräumt.
Gehweg grundsätzlich mindestens 1 m breit räumen.
Salz oder salzhaltige Stoffe sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Eisregen oder auf Treppen, Rampen und Gefällstrecken, höchstens 20 g/m². Bei Gehflächen mit Baumbeständen gilt diese Ausnahme nicht.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung der Stadt Mannheim über das Reinigen, Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen (Gehwegreinigungssatzung) vom 16.12.2014, in der Fassung vom 11.12.2024
