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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Ludwigsburg · Kornwestheim

Ludwigsburg · Kornwestheim · Vaihingen an der Enz · Ditzingen · Remseck am Neckar

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Ludwigsburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Ludwigsburg?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Ludwigsburg

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.

Gehweg mindestens 1 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.

Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, außer bei Eisregen oder Eisglätte an Gefahrenstellen wie Steilstrecken und Treppen, dort nur im Mindestmaß.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 27.02.1991, zuletzt geändert am 22.11.2023

Kornwestheim

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, endet um 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.

Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, bei Eisregen oder Eisglätte an Gefahrenstellen wie Steilstrecken und Treppen nur im Mindestmaß erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 12.10.1989, geändert am 06.02.2003

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