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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Lörrach · Rheinfelden

Lörrach · Rheinfelden · Weil am Rhein · Schopfheim · Müllheim im Markgräflerland

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Lörrach, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Lörrach?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Lörrach

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.

Gehweg mindestens 1,2 m breit räumen, in Fußgängerzonen 2 m. Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.

Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel nur ausnahmsweise, zum Beispiel bei Eisregen, und im Mindestmaß.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 12.10.1989, zuletzt geändert am 28.02.2002

Rheinfelden (Baden)

Montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt tagsüber bis 21 Uhr Schnee, wird geräumt und gestreut, sobald und sooft es die Sicherheit erfordert.

Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.

Nur abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Tongranulat streuen. Auftausalz ist grundsätzlich nicht erlaubt, nur ausnahmsweise bei extremen Wetterlagen wie Eisregen; bei gefährdeten Bäumen und Sträuchern ist Salz verboten.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Räum- und Streupflichtsatzung) vom 27.04.2023

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