Lörrach
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.
Gehweg mindestens 1,2 m breit räumen, in Fußgängerzonen 2 m. Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel nur ausnahmsweise, zum Beispiel bei Eisregen, und im Mindestmaß.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 12.10.1989, zuletzt geändert am 28.02.2002
Rheinfelden (Baden)
Montags bis samstags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt tagsüber bis 21 Uhr Schnee, wird geräumt und gestreut, sobald und sooft es die Sicherheit erfordert.
Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur abgestumpftes Material wie Sand, Splitt oder Tongranulat streuen. Auftausalz ist grundsätzlich nicht erlaubt, nur ausnahmsweise bei extremen Wetterlagen wie Eisregen; bei gefährdeten Bäumen und Sträuchern ist Salz verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Räum- und Streupflichtsatzung) vom 27.04.2023