Konstanz
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 22 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche, Sägemehl reicht nicht. Salz grundsätzlich untersagt, nur ausnahmsweise bei Eisglätte, auf Gefällstrecken und Treppen und im unumgänglich notwendigen Maß, nie wo Bäume oder Sträucher gefährdet werden können.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege vom 14.12.1989
Singen (Hohentwiel)
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand, in Fußgängerzonen 4 m am Rand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Möglichst mit Sand, Granulat oder Splitt streuen. Salz grundsätzlich verboten, nur bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen im Mindestmaß; Baumscheiben und begrünte Flächen nie mit Salz bestreuen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 28.11.1989, geändert durch Beschluss vom 28.07.2015