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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Konstanz · Singen

Konstanz · Singen · Radolfzell am Bodensee · Stockach · Engen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Konstanz, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Konstanz?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 22 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Konstanz

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 22 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche, Sägemehl reicht nicht. Salz grundsätzlich untersagt, nur ausnahmsweise bei Eisglätte, auf Gefällstrecken und Treppen und im unumgänglich notwendigen Maß, nie wo Bäume oder Sträucher gefährdet werden können.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege vom 14.12.1989

Singen (Hohentwiel)

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand, in Fußgängerzonen 4 m am Rand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Möglichst mit Sand, Granulat oder Splitt streuen. Salz grundsätzlich verboten, nur bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen) und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen im Mindestmaß; Baumscheiben und begrünte Flächen nie mit Salz bestreuen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 28.11.1989, geändert durch Beschluss vom 28.07.2015

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