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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Heilbronn · Neckarsulm

Heilbronn · Neckarsulm · Eppingen · Bad Rappenau · Bad Friedrichshall

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Heilbronn, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Heilbronn?

Werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei späterem Schneefall räumen, sobald und so oft es nötig ist, bei Glätte unverzüglich und bei Bedarf wiederholt streuen, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Heilbronn

Werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei späterem Schneefall räumen, sobald und so oft es nötig ist, bei Glätte unverzüglich und bei Bedarf wiederholt streuen, bis 21 Uhr.

Gehwege in voller Breite streuen, Schnee auf 3/4 der Breite, mindestens 1,50 m räumen, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen ausreichend breiten Zugang zur Fahrbahn räumen.

Streuen mit Sand oder Splitt. Salz nur ausnahmsweise bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen, so sparsam wie möglich.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung vom 21.12.1989

Neckarsulm

Werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, mindestens 1,50 m, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Salz und andere auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt und dann so sparsam wie möglich.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 05.12.1989

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