← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Heidelberg · Weinheim

Heidelberg · Weinheim · Eppelheim · Schriesheim · Hemsbach

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Heidelberg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Heidelberg?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Heidelberg

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen und streuen. Für jedes Grundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 m räumen, bei Eckgrundstücken zu jeder Straße.

Nur mit Sand oder Splitt streuen. Salz nur bei Eisregen, Reifglätte und überfrierender Glätte, höchstens 20 g pro m² und nicht in den Wurzelbereich von Bäumen oder Sträuchern; auf Treppen, Rampen und Gefällstrecken Gemisch mit höchstens einem Drittel Salz.

In Straßen ohne Gehweg räumen und streuen in ungeraden Kalenderjahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden die mit geraden, jeweils 1,50 m am Fahrbahnrand ihrer Straßenseite; nicht im Fußgängerbereich Altstadt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Gehwegreinigungssatzung vom 16.11.1989, zuletzt geändert am 29.06.2023

Weinheim

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, grundsätzlich mindestens 1,00 m, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 m räumen.

Möglichst mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz nur im unumgänglichen Mindestmaß, verboten, wo Bäume oder Sträucher am Gehweg durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können.

In Fußgängerzonen gelten die Pflichten dieser Satzung nicht für Anlieger.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 29.11.1989, zuletzt geändert am 19.11.2014

Auch in der Nähe

Diese Betriebe sitzen im Nachbargebiet und arbeiten oft mit herüber. Die Entfernung steht an jedem Eintrag.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.