Friedrichshafen
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.
Gehweg grundsätzlich mindestens 1 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur Sand und Splitt streuen. Auftausalze und andere umweltschädliche Mittel wie Asche sind verboten, ausnahmsweise erlaubt, wenn die Sicherheit sonst nicht gewährleistet werden kann, im Mindestmaß.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 06.12.2010
