Ettlingen
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die Anlieger der gegenüberliegenden Straßenseite für diesen Gehweg verpflichtet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 13.12.1989 in der Fassung vom 25.07.2001
Bretten
Bei Glätte montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr streuen. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1,5 m, ohne Gehweg eine 1,5 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,5 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt und dann so sparsam wie möglich.
In Straßen ohne Gehweg räumen und streuen in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern, jeweils auf ihrer Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 24.06.2025