Esslingen am Neckar
Werktags einschließlich samstags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20:30 Uhr.
Gehflächen mindestens 1,00 m breit räumen oder streuen, gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 2,50 m. Ohne Gehweg eine mindestens 1,00 m breite Fläche am Fahrbahnrand, für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 m.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Salz und andere umweltschädliche Stoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausnahmsweise erlaubt auf Staffeln und bei Eisregen, wenn es anders nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand geht, dann nur im Mindestmaß.
Räumt oder streut die Stadt bestimmte Gehflächen wegen des Berufsverkehrs, bleiben die Anlieger trotzdem verpflichtet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen, Neufassung vom 20.11.2006
