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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Bietigheim-Bissingen · Steinheim an der Murr

Bietigheim-Bissingen · Steinheim an der Murr · Sachsenheim · Freiberg am Neckar · Marbach am Neckar

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bietigheim-Bissingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bietigheim-Bissingen?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Tritt tagsüber Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Bietigheim-Bissingen

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Tritt tagsüber Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg mindestens 1 m breit räumen und streuen, ohne Gehweg eine entsprechende Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche, Salz nur im unumgänglichen Mindestmaß. Salz ist verboten, wo Bäume oder Sträucher an der Gehfläche durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988

Steinheim an der Murr

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche; Salz nur ausnahmsweise und im unumgänglichen Mindestmaß, wenn die Glätte nicht anders zumutbar zu beseitigen ist. Schnee mit Salz nicht nahe Bäumen oder Grünflächen lagern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 19.12.1989, mit Änderung vom 24.07.2001

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