Bietigheim-Bissingen
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Tritt tagsüber Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg mindestens 1 m breit räumen und streuen, ohne Gehweg eine entsprechende Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche, Salz nur im unumgänglichen Mindestmaß. Salz ist verboten, wo Bäume oder Sträucher an der Gehfläche durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden können.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988
