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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Biberach an der Riß · Laupheim

Biberach an der Riß · Laupheim · Bad Wurzach · Riedlingen · Ochsenhausen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Biberach an der Riß, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Biberach an der Riß?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Biberach an der Riß

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, ohne Gehweg eine 1,00 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 18.12.1989, zuletzt geändert am 02.10.2002

Laupheim

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Salz nur im unumgänglichen Mindestmaß, Schnee mit Salz nicht nahe Bäumen oder auf Grünflächen lagern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 18.12.1989, geändert am 08.10.2001

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